Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Mohrkirch ist bemüht, ihre website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.mohrkirch.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- verlinkte Videos, in denen gesprochen oder gesungen wird sind teilweise nicht untertitelt
- für einige Artikel im Bereich „Aktuelles“ sind textliche Inhalte nur als Bild verfügbar und somit von Screenreadern nicht lesbar
- einige verlinkte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet
- nicht alle Artikelbilder verfügen über keinen Alternativtext
- Erläuterungen in Leichter Sprache und Gebärdensprache fehlen aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung der Webseitenbetreiber
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.03.2024 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung, nachdem beanstandete Mängel aus einer vom Land Schleswig-Holstein durchgeführte Prüfung der Barrierefreiheit gemäß § 3 der Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebV SH) vom 04.03.2024 größtenteils behoben worden sind.
Die Erklärung wurde zuletzt am 19.03.2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Wolfgang Schäfing
stellv. Bürgermeister
Wolfgang.Schaefing_at_outlook.de
mobil: 0171-7081936
Am Waschdiek 1
24405 Mohrkirch
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit_at_landtag.ltsh.de